quellensteuerfrei

quellensteuerfrei
Quẹl|len|steu|er, die (Steuerw.):
Steuer, die unmittelbar am Ort u. zur Zeit des Entstehens einer steuerpflichtigen Einnahme erhoben wird.
Dazu:
quẹl|len|steu|er|frei <Adj.>.

Universal-Lexikon. 2012.

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