- quellensteuerfrei
- Quẹl|len|steu|er, die (Steuerw.):Steuer, die unmittelbar am Ort u. zur Zeit des Entstehens einer steuerpflichtigen Einnahme erhoben wird.Dazu:quẹl|len|steu|er|frei <Adj.>.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Steuerrecht (Schweiz) — Steuerrecht bezeichnet die Gesamtheit der in der Schweiz geltenden steuerlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Geprägt wird das schweizerische Steuerrecht durch eine föderalistische Staatsstruktur und das weitgehende Fehlen einer… … Deutsch Wikipedia